Tagesgeld Lexikon

EZB

EZB ist die Abkürzung für Europäische Zentralbank. Die Europäische Zentralbank wurde im Jahr 1998 gegründet und hat Ihren Sitz in Frankfurt am Main. Das Hauptziel der EZB ist eine Gewährleistung der Preisstabilität.

Damit die Europäische Zentralbank Ihre Aufgaben erfüllen kann, stehen der EZB mehrere Instrumente zur Verfügung, wie unter anderem geldpolitische Instrumente, wie ein Einfluss auf die Zinsen durch Senkung oder Anhebung des Leitzinses.

Freistellungsauftrag

Einnahmen aus zum Beispiel Zinserträgen unterliegen seit Anfang 2009 der Abgeltungssteuer. Diese wird direkt von den Banken abgeführt an das Finanzamt. Es gibt einen Sparerfreibetrag, bis zu diesen Betrag fällt auf die zum Beispiel Zinserträge keine Abgeltungssteuer an. Durch den Freistellungsauftrag teilen Sie der Bank mit, bis zu welchen Betrag keine Steuern abzuführen sind.

Den wenn Sie mehrere Konten bei verschiedenen Banken haben, können Sie den Sparerfreibetrag aufteilen durch Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Banken. Zum Beispiel Bank A 50% des Sparerefreibetrages, Bank 25% Sparerfreibetrages und Bank C 25% Sparerfreibetrages.

Geldmarktkonto

Es gibt zwei Arten von Geldmarktkonten, einmal die Termingeldkonten und zweitens die Tagesgeldkonten.

Guthaben Zinsen

Unter Guthaben Zinsen versteht man wie der Name schon sagt, Zinsen die man für Guthaben auf dem Konto bekommt.

Mindest Anlagebetrag Tagesgeld

Unter den Mindest Anlagebetrag, versteht man den Betrag den man mindestens anlegen muss, damit eine Geldanlage bei dem jeweiligen Tagesgeld Angebot möglich ist. Beim Tagesgeld gibt es bei den meisten Banken in Deutschland keinen Mindest Anlagebetrag.

Rendite

Unter der Rendite versteht man den tätsächliches Jahresertrag der Geldanlage. Die Rendite wird angegeben in % und berücksichtigt unter anderem Gebühren, Aufschläge und weitere Sachen.

Sparerfreibetrag

Der Sparerfreibetrag ist der Betrag bis zu dem bei Einnahmen aus Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Einnahmen aus Zinserträge keine Abgeltungssteuer anfällt. Der Sparerfreibetrag liegt in 2023 bei 1000 Euro für Alleinstehende und 2000 Euro bei Verheirateten.