Der 01.01.2009 bringt einige Änderungen im Bereich der Krankenversicherung mit sich. In der privaten Krankenversicherung wird ab nächstes Jahr auch die Krankenversicherungspflicht gelten.
Ab 1 Januar müssen die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten. In diesen neu geschaffenen Basis Tarif müssen die Versicherungen Versicherungsnehmer aufnehmen unabhängig von deren Gesundheitszustand. Dieser ist auch bei der Beitragsberechnung nicht relevant. Bei der Beitragsbrechnung sind die bestimmenden Faktoren in diesen Tarif das Geschlecht und das Eintrittsalter.
Im Basistarif entsprechen die Leistungen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Den maximal durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung darf der maximale Beitrag im Basistarif nicht überschreiten.
Ein weiterer Punkt der sich in der privaten Krankenversicherung ändert ist, das es möglich ist bei neuen Veträgen ab 2009 einen Teil der Altersrückstellungen bei einen Versicherungswechsel mitzunehmen. Bestandskunden haben einmalig die Möglichkeit in den ersten 6 Monaten des Jahres 2009 Ihre Versicherung zu wechseln und einen Teil Ihrer Altersrückstellungen mitzunehmen.
Dadurch das die Krankenversicherungen ab 2009 einen Basistarif anbieten müssen und dadurch das Versicherte ab 2009 einen Teil Ihrer Altersrrückstellungen mitnehmen können, wird es in der privaten Krankenversicherung 2009 Beitragserhöhungen in Höhe von ca. 10-15% geben.
Es gibt aber nicht nur in der privaten Krankenversicherung Änderungen sondern auch in gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei freiwillig Versicherten wird ab nächstes Jahr das Krankengeld nicht mehr mitversichert sein. Damit freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, trotzdem Krankengeld versichert haben gibt es 2 Möglichkeiten. Die erste wäre das man eine private Zusatzversicherung über das Krankengeld abschließt. Eine andere Möglichkeit wäre in einen Wahltarif der Krankenkasse zu wechseln in dem das Krankengeld mitversichert. Bei einem Wechsel in einen Wahltarif ist man aber an die Krankenkasse 3 Jahre lang gebunden.
Eine weitere Änderung in der GKV ist, das ab nächstes Jahr ein Einheitsbeitrag für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen gilt, dieser wird 15,50% betragen. Wenn einzelne Krankenkassen mit dem Geld aus den Gesundheitsfond nicht hinkommen, haben Sie die Möglichkeit von Ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Dieser kann bis zu maximal 1% vom beitragspflichtigen Einkommen betragen. Ohne Überprüfung der Einkommenssituation maximal 8 Euro pro Monat.