Das neue Jahr bringt wieder einige Änderungen mit sich. So steigen unter anderem zum Beginn des neuen Jahres die Hartz 4 Sätze. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundeskabinett bereits im September diesen Jahres auf den Weg gebracht.
So steigt zum Beispiel der Regelsatz für Alleinstehende Hartz IV Empfänger von 399 Euro auf dann 404 Euro. Der Regelsatz für Jugendliche im Alter zwischen 14 bis 18 Jahren steigt von 302 Euro auf 306 Euro.
Eine Übersicht über alle Änderungen bei den Regelsätzen in der Grundsicherung findet man nachfolgend:
Regelbedarfsstufe 1 (Alleinstehend/Alleinerziehend): 404 Euro (+ 5 Euro)
Regelbedarfsstufe 2 (Paare/ Bedarfsgemeinschaften): 364 Euro (+ 4 Euro)
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene im Haushalt anderer): 324 Euro (+ 4 Euro)
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren): 306 Euro (+ 4 Euro)
Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von sechs bis unter 14 Jahren): 270 Euro (+ 3 Euro)
Regelbedarfsstufe 6 (Kinder von 0 bis 6 Jahre): 237 Euro (+ 3 Euro)
Die Regelsätze in der Grundsicherung werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.