Das neue Jahr bringt wieder einige Änderungen mit sich. So ändert sich zum Anfang des Jahres 2015 beim Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung was und die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen ändern sich zum Anfang des Jahres. Eine Übersicht über einige der Änderungen finden Sie nachfolgend:
Gesetzliche Krankenversicherung Beitragssatz
Bei 14,6% wird ab dem nächsten Jahr in der gesetzlichen Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz festgeschrieben. Jeweils die Hälfte davon, also 7,3% trägt der Arbeitgeber und die anderen 7,3% der Arbeitnehmer. Benötigen die Krankenkasse mehr Geld, dann können sie vom Einkommen abhängige Zusatzbeiträge erheben. Es wird damit gerechnet das bei 0,9% im nächsten Jahr der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegen wird. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz tatsächlich ausfällt, hängt davon ab bei welcher Krankenkasse man ist. So bestimmt jede Krankenkasse selbst, wie hoch der Zusatzbeitrag ist.
Pflegeversicherung – Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2015
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2015. So steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung Anfang des Jahres um 0,30%. Damit müssen Beschäftigte ab dem 1. Januar 2015 2,35% ihres Bruttolohns in die Pflegeversicherung einzahlen.
Sozialversicherungen – Höhere Beitragsbemessungsgrenze
In der Rentenversicherung steigen zum Anfang des neues Jahres die Beitragsbemessungsgrenze. Im Westen steigt die Beitragsbemessungsgrenze von 5950 Euro auf 6050 Euro im Monat und im Osten von 5000 Euro monatlich auf 5200 Euro monatlich.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2015 die Versicherungspflichtgrenze. So steigt diese von 53.550 Euro jährlich auf dann 54.900 jährlich. Wenn man über dieser Grenze mit dem Einkommen liegt, dann kann man, wenn man will in die private Krankenversicherung wechseln.
Gesetzliche Rentenversicherung – Mindestbeitrag fällt
In der gesetzlichen Rentenversicherung fällt Anfang des neuen Jahres leicht der Mindesbeitrag zur freiwilligen Versicherung. Bei 85,05 Euro im Monat lag er in diesem Jahr. Im nächsten Jahr liegt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 84,15 Euro pro Monat.
Hartz IV – Regelsätze in der Grundsicherung steigen
Die Hartz IV Sätze steigen zum Anfang des Jahres. Um 2,12% erhöhen sich die Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2015. Mit 399 Euro im Monat bekommt ein alleinstehender Erwachsener damit 8 Euro im Monat mehr als in diesem Jahr.
Regelbedarfsstufen Hartz IV 2015 pro Monat
Stufe 1: 399 Euro
Stufe 2: 360 Euro
Stufe 3: 320 Euro
Stufe 4: 302 Euro
Stufe 5: 267 Euro
Stufe 6: 234 Euro
Pflege – Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2015
In der Pflege steigt zu Beginn den neuen Jahres der Mindestlohn. Im Westen steigt der Pflegemindestlohn zum 1. Januar 2015 auf 9,40 Euro pro Stunde und im Osten steigt er auf 8,65 Euro pro Stunde.
Niedrigere EEG-Umlage
Die sogenannte EEG-Umlage, also der Beitrag für Ökostrom sinkt im neuen Jahr. In diesem Jahr lag sie bei 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahre 2015 fällt die EEG-Umlage auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde.