Ab Beginn des neuen Jahres bekommen Hartz IV Empfänger mehr Geld. So steigen zum 1. Januar 2014 die Hartz IV Regelsätze. Die Regelbedarfsstufen erhöhen sich zu Anfang des Jahres 2014 um 2,27%. Neuen Euro mehr im Monat bekommt ab dem nächsten Jahr ein alleinstehender Erwachsener. Es erhöhen sich aber nicht nur die Regelsätze für Erwachsene, sondern auch die für Jugendliche und Kinder
Die Hartz IV Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Aus einem Mischindex wird die Fortschreibung der Regelbedarfe errechnet. Zu 70% setzt sich der Mischindex zusammen aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30% aus der Nettolohnentwicklung. Für 2014 liegt die Veränderung des Mischindexes für Juli 2012 bis Juni 2013 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zugrunde.
Nachfolgend eine Übersicht der Regelsätze des Jahres 2013 und der ab 2014 geltenden Regelsätze:
Alleinstehend/Alleinerziehend 382 Euro (2013) 391 Euro (2014)
Paare/Bedarfsgemeinschaften 345 Euro (2013) 353 Euro (2014)
Erwachsene im Haushalt anderer 306 Euro (2013) 313 Euro (2014)
Jugendliche (14- unter 18 Jahre) 289 Euro (2013) 296 Euro (2014)
Kinder (6- unter 14 Jahre) 255 Euro (2013) 261 Euro (2014)
Kinder (von 0 bis 6 Jahre) 224 Euro (2013) 229 Euro (2014)