Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen mit sich. So unter anderem erhöht sich im Jahre 2014 der Steuer Grundfreibetrag und in den Sozialversicherungen steigen die Beitragsbemessungsgrenzen.
Einen Überblick über einige Änderungen zum Jahre 2014 findet man nachfolgend:
Steuer – Höherer Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum Anfang des Jahres 2014. So steigt der Grundfreibetrag von aktuell 8.130 Euro pro Person auf dann 8.354 Euro pro Person.
Krankenversicherung – Höhere Beitragsbemessungsgrenze – Höhere Versicherungspflichtgrenze
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2014 die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung im Moment bei 3937,50 Euro monatlich. Ab dem 01.01.2014 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 4050 Euro monatlich.
Des weiteren steigt zum 1. Januar 2014 auch die Versicherungspflichtgrenze. So steigt diese von aktuell 4.350 Euro im Monat auf dann 4.462,50 Euro im Monat bzw. 53.550 Euro im Jahr. Bei einen Einkommen unter dieser Grenze müssen sich Angestellte gesetzlich versichern.
Arbeitslosenversicherung / Rentenversicherung – Höhere Beitragsbemessungsgrenze
Auch in der Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum Beginn des neuen Jahres die Beitragsbemessungsgrenzen. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 150 Euro auf 5.950 Euro im Monat und in den neuen Bundesländern um 100 Euro auf 5.000 Euro monatlich.
Hartz IV – Mehr Geld
Ab dem 1. Januar 2014 bekommen Hartz IV Empfänger mehr Geld. Von 382 Euro auf 391 Euro steigt der Regelbedarfssatz für Alleinstehende. Der Regelsatz für Ehegatten steigt von 345 Euro auf 353 Euro und die Regelbedarfsätze für Kinder steigen um 5-7 Euro So liegen abhängig vom Alter die Regelbedarfsätze für Kinder ab dem nächsten Jahr zwischen 229 Euro und 313 Euro monatlich.
Rürup Rente – Höhere steuerliche Förderung
Die steuerliche Förderung für Rürup Renten Verträge steigt ab dem nächsten Jahr. So sind ab 2014 78% der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige beziehungsweise 40.000 Euro für Verheiratete. So können Ledige dann ab 2014 Vorsorgebeiträge von bis zu 15.600 Euro und Verheiratete von bis zu 31.200 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen.
Silbermünzen – Höhere Umsatzsteuer
Bislang galt beim Erwerb von Silbermünzen der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7%. Ab dem 1. Januar 2014 gilt für den Erwerb von Silbermünzen ein Umsatzsteuersatz in Höhe von 19%.
Briefe – Höheres Porto für Standardbrief
Ab dem 1. Januar 2014 steigt das Porto für einen Standardbrief. So erhöht die Deutsche Post, Anfang des neuen Jahres, das Porto für einen Standardbrief von 58 Cent auf dann 60 Cent.
Verkehr – neues Punktesysteme
Ein neues Punktsystem für Verkehrsverstöße gilt ab Mai des nächsten Jahres. Bislang verlor man den Führerschein ab 18 Punkte, beim neuen Punktesystem schon ab 8 Punkten. Dafür werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße geahndet. In Zukunft verjähren die Punkte getrennt. Je nach der Schwere des Verstoßes nach 2, 5 oder 10 Jahren.
Die bereits vorhandenen Punkte werden umgerechnet und zwar geschieht die Umrechnung so:
1-3 Punkte = 1 Punkt
4-5 Punkte = 2 Punkte
6-7 Punkte = 3 Punkte
8-10 Punkte = 4 Punkte
11-13 Punkte = 5 Punkte
14-15 Punkte = 6 Punkte
16-17 Punkte = 7 Punkte
18 Punkte = 8 Punkte
Die leichteren Ordnungswidrigkeiten werden ab dem 1. Mai 2014 gelöscht.