Seit Anfang des Jahres 2013 gelten höhere Hartz IV Regelsätze. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene ist um 8 Euro zum Jahresanfang gestiegen. So ist der Regelsatz für Single von 374 Euro auf jetzt 382 Euro im Monat gestiegen.
Auch um 8 Euro stieg der Regelsatz für Bedarfsgemeinschaften. So stieg dieser von 337 Euro auf nun 345 Euro im Monat.
Bei den Regelsätzen für Jugendliche und Kinder gab es auch einen Anstieg zum Beginn des Jahres. So bekommen Jugendliche im Alter von 14 Jahren bis einschließlich 17 Jahren nun einen Regelsatz in Höhe von 289 Euro im Monat und Kinder im Alter zwischen 6 Jahren bis einschließlich 13 Jahren nun einen Regelsatz in Höhe von 255 Euro im Monat