Zwei Krankenkassen erstatten ihren Versicherten in Zukunft die Praxisgebühr. So erstatten die gesetzlichen Krankenkassen KKH Allianz und die Techniker Krankenkasse ihren Versicherten die Praxisgebühr ab dem nächsten Jahr.
Bei der KKH Allianz ist die Erstattung der Praxisgebühr begrenzt bis zu einem Betrag in Höhe von 40 Euro pro Jahr. Dieses entspricht zum Beispiel viermal der Zahlung der Praxisgebühr, egal ob beim Psychotherapeuten, Zahnarzt oder Hausarzt. An der Erstattung der Praxisgebühr sind Bedingungen geknüpft. So muss man vier Maßnahmen für gesundheitsbewusstes Verhalten nachweisen, wie zum Beispiel die aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen. Des weiteren muss man die Quittungen über die Zahlung der Praxisgebühr bei der Krankenkasse einreichen.
Bei der Techniker Krankenkasse ist die Erstattung der Praxisgebühr begrenzt auf einem Betrag von bis zu 60 Euro. Die Erstattung der Praxisgebühr erfolgt bei der Techniker Krankenkasse im Rahmen des Bonusprogrammes der Krankenkasse. Voraussetzung zur Erstattung der Praxisgebühr ist, das man vier Maßnahmen zu gesundheitsbewusstem Verhalten absolviert wie zum Beispiel Früherkennungsuntersuchungen, das Sportabzeichen oder die Zahnvorsorge. Des weiteren muss man die Praxisgebühr-Quittungen bei der Techniker Krankenkasse einreichen.