Am gestrigen Freitag stimmte der Bundesrat einer Erhöhung der Hartz IV Regelsätze zu. So steigt ab Januar 2013 der Regelsatz für Alleinstehende um 8 Euro. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt also von 374 Euro im Monat auf dann 382 Euro im Monat.
Einen Anstieg gibt es auch bei dem Hartz IV Regelsatz für Bedarfsgemeinschaften. Dieser Satz steigt auch um 8 Euro, also von 337 Euro auf dann 345 Euro. Einen Anstieg gibt es auch bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. So steigt der Regelsatz für Jugendliche im Alter von 14-18 Jahren von 287 Euro auf 289 Euro und der Regelsatz für Kinder im Alter von 6-14 Jahren von 251 Euro auf 255 Euro.