In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenzen. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auch die Versicherungspflichtgrenze. So hat das Kabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2013 beschlossen. Der Bundesrat muss dieser Verordnung noch zustimmen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt im Westen von 5.600 Euro monatlich auf 5.800 Euro monatlich und im Osten von 4.900 Euro monatlich auf 4.800 Euro monatlich.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt sowohl die Versicherungspflichtgrenze als auch die Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV steigt von 50.850 Euro jährlich auf 52.200 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt von 45.900 Euro jährlich bzw. 3825 Euro monatlich auf 47.250 Euro jährlich bzw. 3937,50 Euro monatlich.