Ab dem nächsten Jahr sinkt der Beitragsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. So hat in der letzten Woche das Bundeskabinett die Beitragsverordnung für 2012 beschlossen. So fällt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9% auf 19,6%. Diese Rentenbeitragssenkung bedeutet eine Entlastung für Arbeitgeber und Beschäftigte von jeweils rund 1,3 Milliarden Euro.
Eine Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt, wenn die Nachhaltigkeitsrücklage vorrausichtlich die Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben übersteigt. So ist es im Jahr 2012. So würde die Nachhaltigkeitsrücklage bei unveränderten Beitragssatz voraussichtlich Ende 2012 die Obergrenze überschreiten.