Seit etwas über einem Jahr können Bußgelder aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. So muss man, wenn man im EU Ausland zum Beispiel falsch geparkt hat oder zu schnell unterwegs war, damit rechnen das man einen Bußgeldbescheid nach Haus geschickt bekommt. Nach Informationen des ADAC, ist die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eher zäh angelaufen. Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden durch die deutschen Behörden eingetrieben.
Der ADAC weist aber daraufhin, das auch wenn in der Praxis die Vollstreckung über die Grenzen hinweg noch nicht volle Fahrt aufgenommen hat, ist es keineswegs ein Freibrief, sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln zu halten und Knöllchen einfach zu ignorieren. Denn gerade nach dem Ende der Reisesaison 2011 rechnet der Club vermehrt mit Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland.
In bestimmten Fällen kann die Eintreibung eines Bußgeldes aus dem EU Ausland verweigert werden. Damit in Deutschland das Bußgeld vollstreckt werden kann, muss das Bußgeld inkl. eventueller Verfahrenskosten mindestens eine Höhe von 70 Euro haben. Des weiteren muss der ausländische Bußgeldbescheid in Deutsch verschickt werden, informierte der ADAC.