Am Donnerstag hat der Bundestag das Steuervereinfachungsgesetz beschlossen. So sollen Arbeitnehmer bereits in diesem Jahr von einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag profitieren können. So soll dieser von 920 Euro auf 1.000 Euro steigen. Im Dezember 2011 soll die niedrige Lohnsteuer durch die Arbeitgeber an die Beschäftigten weitergereicht werden mit der Gehaltsabrechnung.
Des weiteren sollen Personen die gleichbleibende Einkünfte haben, wie zum Beispiel Rentner und Arbeitnehmer, ab dem Jahr 2012 wählen können ob sie ihre Steuererklärung jährlich oder nur alle zwei Jahre abgeben wollen.
Ab dem nächsten Jahr soll des weiteren eine einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale gelten. So soll man die Kosten nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen müssen, wenn man für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt. So vergleicht das Finanzamt künftig nur noch die Jahreskosten.
Der Bundesrat muss dem Steuervereinfachungsgesetz noch zustimmen, damit das Steuervereinfachungsgesetz in Kraft treten kann.