Bei Spareinlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist, wie zum Beispiel dem Sparbuch, hat man in der Regel nur bis Ende Februar Zeit die Zinsen extra abzuheben, teilte der Bankenverband mit. Nach Ende Februar werden die Zinsen zu einem Bestandteil des Sparguthabens. Das bedeutet die Zinsen können ab dann nicht mehr zusätzlich zu den 2.000 Euro im Monat abgehoben werden.
So kann man bei einer klassischen Anlageform wie dem Sparbuch im Normalfall maximal 2.000 Euro im Monat abheben. Benötigt man mehr Geld vom Sparbuch geht dieses im Normalfall nur unter Berücksichtigung einer 3 monatigen Kündigungsfrist. Die Zinsen aus dem vergangen Jahr können bis Ende Februar zusätzlich zu den 2.000 Euro im Monat abgeholt werden. Ab Anfang März gilt dann ausschließlich wieder die 2.000 Euro Regelung.