Im neuen Jahr gibt es mehrere Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. So steigt der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2011 von aktuell 14,90% auf dann 15,50%. Davon tragen 7,3% die Arbeitgeber und 8,2% die Arbeitnehmer. Des weiteren ist der Beitrag der Arbeitgeber bei 7,3% nun festgeschrieben. Weitere Ausgabensteigerungen werden in Zukunft alleine durch die Mitglieder der Krankenkassen durch Zusatzbeiträge finanziert.
Änderungen gibt es ab dem nächsten Jahr auch bei den Zusatzbeiträgen. So konnte der maximale Zusatzbeitrag, den bisher die Krankenkassen nehmen konnten, bei 1% des Einkommens bis zu einen maximalen Zusatzbeitrag in Höhe von 37,50 Euro liegen. Ab den nächsten Jahr können die Krankenkasse unabhängig von der Einkommenshöhe, Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe nehmen.
Ein Sozialausgleich erfolgt erst dann, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Die Umsetzung des Sozialausgleiches findet direkt bei den Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern statt.
Eine weitere Änderung betrifft den Wechsel in die private Krankenversicherung. So ist es für Angestellte ab dem nächsten Jahr leichter in die private Krankenversicherung zu wechseln. So muss man ab dem nächsten Jahr, nur noch ein Jahr lang mit dem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Bisher musste man drei Jahre lang hintereinander mit dem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, damit man wechseln konnte.
Des weiteren gilt ab dem nächsten Jahr eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze und auch Beitragsbemessungsgrenze. So fällt die Versicherungspflichtgrenze von aktuell 49.950 Euro jährlich auf dann 49.500 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt von aktuell 45.000 Euro jährlich bzw. 3750 Euro monatlich auf dann 44.550 Euro jährlich bzw. 3.712,50 monatlich.