Elterngeld Änderungen 2011

Beim Elterngeld gibt es ab dem Januar 2011 einige Änderungen. So wird die Ersatzrate des Elterngeldes angepasst und sinkt von 67% auf 65%, wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes über 1.200 Euro lag. Lag das Nettoeinkommen vor der Geburt bei unter 1.000 Euro, erhöht sich die Ersatzrate wie bisher schrittweise auf bis zu 100%. Die Ersatzrate ist je höher, desto geringer das Einkommen ist.

Das Mindestelterngeld von 300 Euro bleibt für alle Eltern, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, erhalten. Den Geschisterbonus bzw. Zuschläge für Mehrlingskinder können Familien mit mehreren kleinen Kindern weiterhin erhalten, informierte das Familienministerium.

Ab dem 1. Januar 2011 gibt es auch Änderungen bei der Anrechenbarkeit des Elterngeldes. Hier ändert sich grundsätzlich etwa für die Eltern die Hartz IV oder den Kinderzuschlag beziehen. So wird künftig das Elterngeld vollständig als Einkommen berücksichtigt. Waren Eltern vor der Geburt ihre Kindes erwerbstätig, dann gibt es einen Elterngeldfreibetrag. Dieser entspricht den Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt maximal 300 Euro. Bis zu Höhe dieses Elterngeldfreibetrages bleibt das Elterngeld weiterhin anrechnungsfrei.

Ein weitere Änderung beim Eltergeld betrifft Ehepaare die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen über 500.000 Euro haben bzw. Alleinerziehende die ein Einkommen über 250.000 Euro haben. So entfällt für diese in Zukunft der Anspruch auf Elterngeld.

 


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