Finanzen und Versicherungen Änderungen 2010

Im Jahre 2010 gibt es einige Änderungen in den Bereichen Versicherungen und Finanzen. Zu einigen der Änderungen finden Sie nachfolgend Informationen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Ab den nächsten Jahr gilt ein höherer Kinderfreibetrag und ein höheres Kindergeld. Beim Kindergeld erhält man ab 2010 fürs erste Kind 184 Euro, fürs zweite Kind 184 Euro, fürs dritte Kind 190 Euro und für jedes weiteres Kind 215 Euro je Kind. Der steuerliche Kinderfreibetrag liegt ab 2010 bei 7008 Euro.

Finanzberatung – Beratungsprotokoll

Ab dem nächsten Jahr sind Anlageberater verpflicht bei einen Beratungsgespräch ein Beratungsprotokoll zu führen. In diesem Protokoll müssen alle wichtigen Informationen für die Kunden dokumentiert werden.

Gesetzliche Pflegeversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf dann 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind ab dem nächsten Jahr vollständig steuerlich absetzbar.

Gesetzliche Pflegeversicherung Leistungen

Ab Anfang des nächsten Jahres gibt es eine Anhebung der finanzellen Leistungen der Pflegeversicherung.

1. Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen bis zu monatlich

Pflegestufe I von 420 Euro auf 440 Euro
Pflegestufe II von 980 Euro auf 1.040 Euro
Pflegestufe III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro

2. Anhebung des Pflegegeldes monatlich

in Pflegestufe I von 215 Euro auf 225 Euro
in Pflegestufe II von 420 Euro auf 430 Euro
in Pflegestufe III von 675 Euro auf 685 Euro

3. Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr bis zu

bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige:

in Pflegestufe I von 215 Euro auf 225 Euro
in Pflegestufe II von 420 Euro auf 430 Euro
in Pflegestufe III von 675 Euro auf 685 Euro

bei Pflegevertretung durch sonstige Personen in allen 3 Pflegestufen:

von 1.470 Euro auf 1.510 Euro

4. Kurzzeitpflege bis zu jährlich in allen 3 Pflegestufen

von 1.470 Euro auf 1.510 Euro

5. Teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu monatlich

in Pflegestufe I von 420 Euro auf 440 Euro
in Pflegestufe II von 980 Euro auf 1.040 Euro
in Pflegestufe III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro

6. Vollstationäre Pflege pauschal monatlich

in Pflegestufe III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro
in Härtefällen von 1.750 Euro auf 1.825 Euro

Rürup Rente

Eine Änderung gilt auch ab dem nächsten Jahr bei der Rürup Rente. So könnnen im Jahr 2010 bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 14.000 Euro 70% der Beiträge zur Rürup Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. In diesen Jahr waren es nur 68%. Bis zum Jahre 2025 steigt der Anteil der steuerlich abgesetzt werden kann, jährlich um 2% bis dann im Jahre 2025 100% der Beiträge bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden können.

Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt im nächsten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf dann 3750 Euro monatlich (45.000 Euro pro Jahr). Des weiteren sind Beiträge zur Krankenversicherung ,die für die Absicherung von Basisleistungen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gezahlt werden vollständig steuerlich absetzbar. In der Krankenversicherung steigt auch die Versicherungspflichtgrenze, die ab dem nächsten Jahr bei 4050 Euro monatlich (49.950 Euro pro Jahr) liegt.