Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte bereits gestern beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die noa bank GmbH & Co. KG. Die BaFin stellte jetzt am heutigen Mittwoch, den Entschädigungsfall über die noa bank GmbH & Co. KG fest. Denn die Bank ist selber nicht mehr in der Lage sämtliche Einlagen zurückzuzahlen.
Nachdem der Entschädigungsfall von der BaFin festgestellt wurde, liegen nun die gesetzlichen Vorrausetzungen vor, um die Kunden der Noa Bank zu entschädigen. Einlagen bei der Noa Bank sind bis zu einem Betrag in Höhe von 50.000 Euro je Kunde durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgesichert. Die EdB wird in Kürze von sich aus Kontakt zu den Einlegern aufnehmen, teilte die BaFin mit.