Viele tausend Anleger in Deutschland haben bei der Noa Bank Geld angelegt in Tagesgeld oder Festgeld. In den letzten Monaten sorgte die Noa Bank öfters für Schlagzeilen, unter anderem weil Sie die Annahme neuer Festgeld Einlagen und Tagesgeld Einlagen stoppte.
Die Noa Bank steht jetzt vor dem aus. So ordnete die BaFin gestern an, das die Bank für den Kundenverkehr schließen muss und das die Noa Bank keine Zahlungen mehr entgegen nehmen darf, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank bestimmt sind. Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig, teilte die BaFin weiter mit.
Die Entscheidung für diesen Schritt begründet die BaFin damit, das das Moratorium angeordnet werden musste um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. So drohten der Noa Bank nach dem Insolvenzantrag der zum Konzern gehörigen noa Factoring AG die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.
Die Bilanzsumme der Noa Bank beläuft sich zum 17. August 2010 auf rund 179,2 Mio. Euro. Das Institut wies zum 17. August 2010 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von rund 172,1 Mio. Euro aus.
Die Einlagen von Kunden der Noa Bank sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH abgesichert. So bald die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, liegen die gesetzlichen Vorrausetzungen vor, dass die Entschädigungseinrichtung die Anleger entschädigen kann, teilte die BaFin gestern mit.
Der gesetzliche Entschädigungsanspruch jedes berechtigten Bankkunden ist pro Einleger begrenzt auf den Gegenwert von 50.000 Euro, teilte die BaFin weiter mit.