Seit Anfang März gelten neue gesetzliche Regelungen für (0)180er Rufnummern, darauf wies die Bundesnetzagentur hin. So wurden preisliche Obergenzen eingeführt. Seit dem 1. März gibt es einen Höchstpreis bei einen Anruf aus dem Mobilfunknetz. So kosten Anrufe aus dem Mobilfunknetz zu einer (0)180er Rufnnumer maximal 42 Cent pro Minute.
Des weiteren besteht seit dem 1. März die Verpflichtung, das bei einer Angabe einer (0)180er Rufnummer, nicht nur der Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern zusätzlich auch der Höchstpreis für Anrufe aus dem Mobilfunknetz angeben werden muss.