Das Bundesministerium für Arbeit & Soziales hat zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit nun einen Härtefall Katalog für Hartz-IV Empfänger erstellt.
So können als außergewöhnliche laufende Belastungen anerkannt werden, unter anderem eine Putz- oder Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können. Des weiteren Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
In Ausnahmefällen werden auch Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel extra gezahlt und in besonderen Einzelfällen auch Kosten für Nachhilfeunterricht.
Das Ministerium wies daraufhin, das die Aufzählung nicht abschließend ist und die Leistungen nur gewährt werden, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde.