Finanzen Änderungen 2021 – Das ändert sich im neuen Jahr

Soli Zuschlag – Entfällt ab 2021 für einen Großteil der Deutschen

Ein Großteil der Deutschen zahlt ab 2021 keinen Soli mehr. So steigt beim Solidaritätszuschlag die Freigrenze. Von 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung steigt die Freigrenze bis zu der kein Soli anfällt. Das entspricht einen zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 61.000 Euro. Neben der Erhöhung der Freigrenze, gibt es für Einkommen darüber bis 96.409 Euro eine Milderungszone. Die Milderungszone verhindert, das sofort auf den vollen Steuerbetrag der Soli erhoben wird.

Krankenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Zum Beginn des neuen Jahres steigt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Grenze, bis zu der Beiträge bezahlt werden müssen. Jeder Euro über der Beitragsbemessungsgrenze bleibt von den Beitragszahlungen befreit. Die Grenze steigt Anfang 2021 auf 58.050 Euro.

Auf 64.350 Euro steigt die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt man mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, dann kann man in die private Krankenversicherung wechseln. Es besteht aber auch die Möglichkeit, weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.

Hartz IV – Regelsätze steigen

Ab dem 1. Januar steigen beim Hartz IV die Regelsätze. So stehen mit 446 Euro, einen Alleinstehenden Hartz IV Empfänger ab Januar 2021, 14 Euro mehr im Monat zur Verfügung.

Die Regelsätze steigen in allen Regelbedarfsstufen. Einen Überblick über die Erhöhungen und neuen Regelsätzen, die ab dem 01.01.2021 gelten nachfolgend:

Alleinstehende / Alleinerziehende446 Euro (+ 14 Euro)Regelbedarfsstufe 1
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften401 Euro (+ 12 Euro)Regelbedarfsstufe 2
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)357 Euro (+ 12 Euro)Regelbedarfsstufe 3
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern357 Euro (+ 12 Euro)Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren373 Euro (+ 45 Euro)Regelbedarfsstufe 4
Kinder von 6 bis 13 Jahren309 Euro (+ 1 Euro)Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 5 Jahren283 Euro (+ 33 Euro)Regelbedarfsstufe 6

Rentenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenze

In der gesetzlichen Rentenversicherung steigt Anfang 2021 die Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Es fallen keine Beiträge für das über die Beitragsbemessungsgrenze hinausgehende Einkommen an.
In den alten Bundesländer steigt die Grenze von aktuell 6.900 Euro monatlich auf 7.100 Euro. In den neuen Bundesländern von 6.450 Euro auf 6.700 Euro im Monat.

Gesetzliche Rentenversicherung: Steueranteil für Neurentner steigt

Der Steueranteil für Neurentner steigt. So müssen Menschen, die 2021 in den Ruhestand gehen, 81% der Rente versteuern. Es bleiben also 19% der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei bestehenden Renten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen. Ab dem Jahre 2040 werden erstmalig bezogene Renten komplett steuerpflichtig sein.

Kindergeld: 15 Euro mehr monatlich ab 2021

Ab dem 1. Januar des neuen Jahres steigt das Kindergeld deutlich. So steigt das Kindergeld um 15 Euro im Monat bzw. 180 Euro im Jahr.

Damit gelten beim Kindergeld ab Anfang 2021 nachfolgende monatliche Beiträge:

Erstes und zweites Kind: 219 Euro
Drittes Kind: 225 Euro
Viertes und jedes weitere Kind: 250 Euro

Umsatzsteuer: Wieder 19% Mehrwertsteuer ab 2021

Im Rahmen der Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise senkte die Bundesregierung zum 01. Juli diesen Jahres, die Umsatzsteuer in Deutschland auf 16%, beziehungsweise beim ermäßigten Steuersatz auf 5%.

Diese Maßnahme war befristet auf ein halbes Jahr, also bis Ende des Jahres. Damit gelten ab dem 1. Januar 2021 wieder die alten Steuersätze in Höhe von 19%, bzw. beim ermäßigten Steuersatz die 7%.

Mindestlohn steigt 2021 auf bis zu 9,60 Euro je Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt im nächsten Jahr in zwei Schritten auf brutto 9,60 Euro je Stunde. So steigt er am 01. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto je Stunde. Ein weitere Steigerung auf dann 9,60 Euro brutto je Stunde erfolgt zum 01. Juli 2021.

Im drauffolgenden Jahr steigt der Mindestlohn auch weiter. Auf brutto 9,82 Euro pro Stunde steigt der Mindestlohn zum 01. Januar 2022 und auf 10,45 Euro brutto je Stunde zum 1. Juli 2022.

Homeoffice Pauschale

Der Coronavirus führte dazu, das viele Menschen von daheim arbeiten gerade. Die Home Office Pauschale soll Arbeitnehmer ermöglichen, einen Teil der Mehrbelastungen auszugleichen. Die Pauschale gilt für das Jahr 2020 und 2021-

So sollen Arbeitnehmer pro Tag bis zu fünf Euro von der Steuer absetzen können. Es gibt hier aber eine Begrenzung, diese liegt bei maximal 120 Tage bzw. 600 Euro pro Jahr.

Die Homeoffice Pausschale zählt zu den Werbungskosten, so das von Ihr nur Arbeitnehmer profitieren können, die über den pauschalen Werbungskosten Wert von 1000 Euro kommen. Es profitieren also nur Arbeitnehmer, die mit Ihren Werbungskosten inklusive Homeoffice-Pauschale über die 1000 Euro kommen.

Höherer Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer

Bei der Einkommenssteuer steigt der Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, auf dem man keine Steuern bezahlen muss. Dieser steigt von aktuell 9408 Euro auf dann 9744 Euro.

Personalausweis wird teuer

Der Personalausweis wird deutlich teurer. So kostete der Personalausweis bisher 28,80 Euro. Diese Gebühr steigt nun für Personen ab 24 Jahren auf 37 Euro an. Die Gültigkeit des Personalausweises liegt bei 10 Jahren.

Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren bleibt gleich bei 22,80 Euro. Keine Änderung gab es auch bei der Gebühr für den vorläufigen Personalausweis. Diese liegt weiterhin bei 10 Euro.