Riester Rente: Teil der Sparer verschenkt Geld wegen nicht genutzter Förderung

In den vergangen 10 Jahren, seit dem Jahre 2005 hat sich die Zahl der Riester Verträge in Deutschland mehr als verdreifacht. So stieg die Zahl der Riester Verträge von rund 5 Millionen Verträgen in 2005 auf über 16 Millionen Verträgen im Jahre 2015. Ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge ist mittlerweile die Riester Rente für viele Deutsche. Trotzdem „schenken“ einige Riester Sparer dem Staat Geld, weil Sie nur teilweise oder gar nicht die staatliche Förderung nutzen. So versäumt ein Teil der Sparer, rechtzeitig die jährliche Riester Zulage vom Staat zu beantragen.

Was gilt es zu beachten. Hierzu gab der Bankenverband ein paar Tipps:

• Nur wenn man mindestens 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen (inkl. der staatlichen Zulagen) einzahlt, dann bekommt man die volle staatliche Zulage (154 Euro jährlich) und gegebenenfalls die Kinderzulage (bis zu 300 Euro jährlich pro Kind). Deshalb wenigstens einmal jährlich prüfen, ob die Einzahlungen ausreichen; zum Beispiel nach einer Erhöhung des Gehaltes

• Riester-Sparer haben zwei Jahre lang Zeit für die Zulage, das heißt, sie kann für maximal zwei Jahre rückwirkend beantragt werden.

• Oftmals sind Verbraucher überfordert, den richtigen Beitrag für sich zu ermitteln. Wer Hilfestellung bei der Berechnung benötigt, sollte sich nicht scheuen, seinen Riester-Anbieter anzusprechen.

• Sinnvoll ist es, gleich zu Beginn des Vertrags einen Dauerzulagenantrag bei der Bank oder der Versicherung zu stellen.

• Änderungen müssen dem Anbieter mitgeteilt werden. Das ist zum Beispiel der Fall bei einer Änderung des Einkommens, wenn man arbeitslos wird oder wenn man ein Kind bekommt.

• Mit Kosten verbunden ist der vorzeitige Wechsel des Riester Vertrages. Deswegen sollte die Wahl des Riester-Vertrages gut überlegt sein.