Praxisgebühr: Bundestag beschließt die Abschaffung der Praxisgebühr

In den letzten Woche gab es mehrere Krankenkassen die aufgrund der Überschüsse mitteilten, das sie ihren Versicherten ab dem nächsten Jahr die Praxisgebühr erstatten. Nun können sich alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen darüber freuen, ab dem nächsten Jahr keine Praxisgebühr mehr bezahlen zu müssen.

So beschloss am heutigen Freitag der Bundestag die Abschaffung der Praxisgebühr. Die Praxisgebühr wurde im Jahr 2004 eingeführt. So mussten Versicherte der gesetzliche Krankenkassen seit dem eine Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Quartal für Arzt- , Zahnarzt- und Psychotherapeutenbesuche bezahlen.

Diese Gebühr entfällt ab dem 1. Januar des nächsten Jahres. Für die Abschaffung der Praxisgebühr stimmten heute im Bundestag alle 546 Abgeordnete die an der Abstimmung teilnahmen.