Seit Anfang des Jahres kann man als Angestellter einfacher in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn man mit den Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. So musste man vorher 3 Jahre lang mit dem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln zu können.
Seit Anfang 2011 muss man als Angestellter nur noch ein Jahr lang mit dem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Da es eine große Anzahl an Versicherer und Tarife gibt, sollte man vor den Wechsel in die private Krankenversicherung einen private Krankenversicherungen Vergleich machen. Nicht nur auf die Höhe des Beitrages sollte man bei einen Vergleich achten, sondern unter anderem auch auf die Leistungen.