Vor wenigen Tagen, am 1. Juli wurden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Dadurch gilt nun auch ein höherer Freibetrag beim Pfändungsschutzkonto. Bei 985,15 monatlich lag bisher der Grundfreibetrag. Dieser ist nun gestiegen auf 1028,89 Euro. Dieser Grundfreibetrag besteht automatisch beim Pfändungsschutzkonto.
Eine Erhöhung des Basis Pfändungsschutz ist möglich unter bestimmten Voraussetzungen. So zum Beispiel wenn man unterhaftpflichtig ist. Der Basis Pfändungsschutz erhöhte sich bisher für die erste Person für die Schuldner unterhaltspflichtig ist um 370,76 Euro und um jeweils 206,56 Euro für die zweite bis fünfte Person für die der Schuldner unterhaltspflichtig ist. Seit dem 01.07.2011 erhöht sich der Basispfändungsschutz für die erste Person um 387,22 Euro und für die zweite bis fünfte Person um jeweils 215,73 Euro.