Seit gestern gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Bisher lag der monatlich unpfändbare Grundbetrag bei 985,15 Euro monatlich. Dieser ist nun am 1. Juli gestiegen auf 1028,89.
Der Grundbetrag erhöht sich wenn man gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat. Bisher erhöhte sich der Grundbetrag um 370,76 für die erste und um jeweils 206,56 für die zweite bis fünfte Person. Seit dem 1. Juli 2011 erhöht sich der Betrag für die erste Person um 387,22 Euro und um jeweils 215,73 Euro für die zweite bis fünfte Person.
Seit dem Jahre 2010 gibt es das sogenannte P-Konto (Pfändungsschutzkonto). Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen führt auch zur Erhöhung des Sockelpfändungsschutzes beim P-Konto