Hartz IV: Änderung seit 1. Juli beim Hinzuverdienst

Eine Ausweitung der Erwerbstätigenfreibeträge (Hinzuverdienstmöglichkeiten) für HartzIV Bezieher gab es zum 1. Juli 2011. Wie bisher anrechnungsfrei bleiben die ersten 100 Euro im Monat vom Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Eine Ausweitung gab es bei den Einkommen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.So bleiben bei einen Einkommen aus Erwerbstätigkeit zwischen 100 Euro und 1000 Euro nun 20% des Einkommens anrechnungsfrei.

Über 1.000 Euro bleiben bis zu einer Höhe von 1.200 Euro weiterhin 10% anrechnungsfrei und bei Haushalten mit Kindern bleiben weiterhin 10% anrechnungsfrei bis zu einem Hinzuverdienst in Höhe von 1.500 Euro.

Nachfolgend ein Überblick über die seit dem 1. Juli geltenden Hartz IV Hinzuverdienstregelungen:

->Einkommen erste 100 Euro – 100% anrechnungsfrei
->Einkommen 100 Euro – 1000 Euro – 20% anrechnungsfrei
->Einkommen ab 1.000 Euro – 1.200 Euro – 10% anrechnungsfrei
->Einkommen ab 1.000 Euro – 1.500 Euro (Haushalte mit Kindern) – 10% anrechnungsfrei