Das neue Jahr 2011 bringt einige Änderungen mit sich. So unter anderem einen Anstieg des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen Überblick über einige Änderungen finden Sie nachfolgend.
Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung stieg der Beitragssatz von 14,90% auf 15,50%. Des weiteren gibt es keine Begrenzung mehr bei den Zusatzbeiträgen. Das heißt die Krankenkassen können Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe von ihren Versicherten nehmen. Ein Sozialausgleich erfolgt, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Des weiteren ist für Angestellte seit diesem Jahr ein Wechsel in die private Krankenversicherung schneller möglich. So muss man nur noch ein Jahr statt bisher 3 Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Des weiteren gab es Änderungen bei der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze. Beide liegen unter den Werten von 2010. So liegt die Versicherungspflichtgrenze nun bei 49.500 Euro (jährlich) und die Beitragsbemessungsgrenze bei 44.550 Euro (jährlich).
Einlagensicherung
Eine Änderung gab es auch bei der Einlagensicherung. So stieg die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland von 50.000 Euro auf nun 100.000 Euro. Darüber hinaus sind viele deutsche Banken zusätzlich Mitglied in freiwilligen Einlagensicherungsfond. So das bei diesen Banken Einlagen bis zu deutlich höheren Beträgen abgesichert. Bis zu welche Betrag bei einer bestimmten Banken, erfahren Sie im Normalfall auf der Webseite der jeweiligen Bank.
Lohnsteuerkarte
Für dieses Jahr gibt es keine Lohnsteuerkarte. Der Grund dafür ist das die Steuererhebung schrittweise von den Finanzbehörden auf das neue elektronische Verfahren umgestellt wird und das Jahr 2011 ein Übergangsjahr ist. So behält in 2011 die alte Lohnsteuerkarte von 2010 ihre Gültigkeit. Nimmt man in diesem Jahre erstmals eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf, dann muss man eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Eine Sonderregelung gilt für Auszubildende, die in diesem Jahr eine Ausbildung anfangen. So werden diese vom Arbeitgeber automatisch in die Steuerklasse I eingestuft und benötigen keine Lohnsteuerbescheinigung.
Rürup Rente
Der prozentuale Anteil, den man von den Beiträgen zur Rürup Rente als Sonderausgaben steuerlich absetzen kann, ist um 2% auf 72% gestiegen. So kann man 2011 72% der Beitragszahlungen bis zu einem maximalen absetzbaren Betrag in Höhe von 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben absetzen. Der Anteil der Beiträge die man als Sonderausgaben absetzen kann steigt bis zum Jahre 2025 jedes Jahr um 2%. Also im Jahr 2011 72%, im Jahre 2012 74%,… und im Jahre 2025 sind es dann 100%.
Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Osten Deutschlands gestiegen um 150 Euro im Monat auf 4.800 Euro monatlich. Im Westen Deutschlands gab es keine Änderung. So gilt hier weiter eine Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.500 Euro monatlich.
Eltergeld
Änderungen gibt es auch beim Eltergeld. So sinkt die Ersatzrate von 67% auf 65%, wenn vor der Geburt des Kunde das Nettoeinkommen über 1.200 Euro lag. Wie bisher erhöht sich die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100%, wenn das Nettoeinkommen vor der Geburt bei unter 1.000 Euro lag. Dabei gilt je geringer das Einkommen, des so höher die Ersatzrate. Bei Hartz IV Beziehern wird das Elterngeld seit diesem Jahr zu 100% als Einkommen berücksichtigt. Einen Elterngeldfreibetrag gibt es, wenn Eltern vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren. Dieser entspricht den Einkommen vor der Geburt des Kindes und beträgt maximal 300 Euro. Bis zu Höhe dieses Elterngeldfreibetrages bleibt das Elterngeld weiterhin anrechnungsfrei. Eine weitere Änderung betrifft Ehepaare die vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von über 500.000 Euro haben bzw. Alleinerziehende mit einen Einkommen von über 250.000 Euro. Für diese entfällt seit diesem Jahr der Anspruch auf Elterngeld.