Mehr als 16 Millionen Heizkostenabrechnungen verschicken Deutschlands Vermieter jährlich an ihre Mieter. „Jede zweite Rechnung ist falsch“, warnt Stefanie Jank von Heizspiegel.de.
Die häufigsten Fehlerquellen sind:
-> Falschberechnung des Brennstoffverbrauchs
-> Keine Nachvollziehbarkeit der Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien
-> Die Ausgaben für den Betriebsstrom, die Wartung oder das Ablesen der Heizung sind zu hoch angesetzt
Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) rät Mietern deshalb, das Sie die Rechnung Punkt für Punkt prüfen sollten. Mit einem Heizgutachten können Mieter ihre Heizkostenabrechnung kostenlos vom Fachmann analysieren lassen. Noch bis zum 31.12.2010 kann es gratis auf www.heizspiegel.de angefordert werden. Bei Unstimmigkeiten sollten sich Mieter an den örtlichen Mieterverein wenden, rät der Mieterbund.
Mit der Aufstellung aller Heizkosten beginnt jede Heizkostenabrechnung. Die Kosten für den Brennstoffkauf, also die Ausgaben für Öl, Gas und Fernwärme findet man im ersten Teil der Abrechnung. Des weiteren findet man in der Abrechnung die Heiznebenkosten. Zu den Heiznebenkosten gehören zum Beispiel die Wartungskosten der Heizung und die Betriebsstromkosten der Heizungsanlage. Vom Zeitraum her umfasst die Abrechnung einen Zeitraum von 1 Jahr, wobei es nicht zwingend ein Kalenderjahr sein muss.
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung muss vom Vermieter erstellt werden. Vom Gesetzgeber festgelegt ist, das nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50% und 70% nach dem Verbrauch abgerechnet werden dürfen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden meist entsprechend der Wohnfläche verteilt.
Nach Informationen der Experten liegen die Hauptgründe für überhöhte Abrechnungen darin, das Heizungsanlagen veraltet sind und unwirtschaftlich arbeiten oder Häuser nicht ausreichend wärmegedämmt sind. Ein häufiger Grund ist auch das die Heiznebenkosten viel zu hoch sind. Mieter können durch ein kostenloses Heizgutachten herausfinden ob ihre Heizkostenabrechnung zu hoch ist. Noch bis zum 31.12.2010 kann man ein kostenloses Heizgutachten auf www.heizspiegel.de anfordern.
Die Abrechnung der Nebenkosten muss spätestens ein Jahr nach dem Berechnungszeitraum erfolgt sein. Das heißt, die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2009, muss bis spätestens am 31.12.2010 im Briefkasten des Mieters sein. Wenn die Nebenkostenabrechnung später kommt, muss der Mieter nicht nachzahlen, informierte der Mieterbund.