Im nächsten Jahr ändern sich für Bankkunden ein paar Sachen, informierte der Bankenverband.
So dürfen ab dem nächsten Jahr Freistellungsauträge von Sparern nur noch unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer erteilt oder geändert werden. Durch diese Änderung soll dem Fiskus die Kontrolle erleichert werden, das der zulässige Höchstbetrag von 801 Euro pro Person bei Anleger mit mehreren Bankverbindungen nicht überschritten wird. Weiterhin gültig bleiben zu nächst aber die bestehenden Freistellungsauträge.
Eine weitere Änderung gilt ab dem nächsten Jahr bei der gesetzlichen Einlagensicherung. So steigt diese von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Die meisten deutschen Banken sind des weiteren über diesen gesetzlichen Mindestrahmen hinaus Mitglied in freiwilligen Einlagensicherungsfonds, so das Einlagen bei den meisten Banken über den diesen Betrag hinaus zu deutlich höheren Summen abgesichert sind. Informationen zur genauen Höhe bei einer bestimmten Bank findet man meistens auf der Webseite der jeweiligen Bank.
Eine weitere Änderung gibt es ab dem 15. Januar. So erfährt man ab dann direkt am Geldautomaten, wie viel eine Abhebung an diesem Geldautomaten kostet. Die Höhe der jeweiligen Gebühr wird auf dem Bildschirm oder einen Aufkleber angezeigt. Nach Kenntnisnahme der Höhe der Gebühr kann der Bankkunde mit der Transaktion fortfahren oder den Vorgang kostenlos abrechen.
Des weiteren werden für Abhebungen an Geldautomaten der privaten Banken für alle Kunden von anderen Banken, Sparkassen oder Volks- und Raiffeisenbanken nur noch eine maximale Geldabhebegebühr in Höhe von 1,95 Euro fällig. Die Preise für Fremdabhebungen lagen bisher im Durchschnitt bei knapp 6 Euro.