Man sollte, wenn man in diesem Jahr einen Unfall mit einem geringem Schaden verursacht hat und die Reparaturkosten für das Fahrzeug des Unfallgegners ausgelegt hat, diesen Schaden bis spätestens zum 31.12.2010 seinen Versicherer melden, dieses rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Man kann sich vom Versicherer ausrechnen lassen was günstiger ist, wenn man im Laufes des Jahres ein oder mehrere solcher Bagatellschäden verursacht hat. Ob es günstiger ist alle Schäden zu melden, alle Schäden selber zu bezahlen oder nur den teuersten Schaden zu melden und den kleineren selbst zu zahlen.
Grundsätzlich muss man als Unfallverursacher nach einem Unfall der Autoversicherung den Schaden innerhalb von einer Woche telefonisch oder schriftlich melden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgenommen von dieser Regelung sind so genannte Kleinschäden bis etwa 500 Euro, informierte der GDV.
In der Autoversicherung ist nicht die Höhe der Schäden für die Rückstufung entscheidet, sondern die Anzahl der Unfälle. So ergeben mehrere kleine Unfälle einen höheren Rabattverlust als ein einziger teurer Schaden.
Wenn ein Unfall bereits durch die Versicherung reguliert wurde, hat man unter bestimmten Voraussetzungen bei der Kfz Haftpflicht, teilweise auch bei der Vollkasko die Möglichkeit die Unfallkosten zurückzahlen, um damit den Schadensfreiheitsrabatt zu erhalten. Bei Kleinschäden in Regel bis 500 Euro, informierte die Kfz Haftpflichtversicherung ihre Kunden, nachdem Sie den Schaden reguliert hat über die Höhe des ausgezahlten Betrages. Der Autofahrer hat dann sechs Monate nach dieser Mitteilung Zeit der Versicherung den Schadens zu erstatten. Macht er das, dann findet keine Rückstufung statt.
Der Vertrag wird zunächst zurückgestuft, wenn der Autofahrer sich bis zum Jahreswechsel bzw. bis zur Hauptfälligkeit noch nicht entschieden hat. Entscheidet sich der Autofahrer dann innerhalb der 6 Monates Frist den Schaden selber zu bezahlen, entfällt die Rückstufung und der Autofahrer erhält zu viel gezahlte Beiträge erstattet.