Der Kündigungstermin 30. November bis zu dem die meisten Autofahrer in Deutschland die Chance hatten ihre Autoversicherung zu wechseln ist vorbei. Manche Autofahrer können trotzdem auch im Dezember noch wechseln. So gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Autofahrer, dessen Autoversicherung zum 1. Januar 2011 die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall hier für die Ursache ist, darauf hin gewiesen hat der ADAC.
So haben Autofahrer, die von ihrer Versicherung die Mitteilung erhalten haben das ihre Versicherungsprämie steigt, einen Monat lang Zeit sich einen leistungsstärkeren oder billigeren Anbieter zu suchen. Der ADAC weist darauf hin, dass die Beitragssteigerungen in den Mitteilungen oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind, weil die Erhöhungen von einer besseren Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel verdeckt werden. Nach Informationen des ADAC besteht ein Sonderkündigungsrecht auch, wenn die Versicherung nur durch eine Änderung der Regional- und Typklassen teurer geworden ist. Der Automobilclub rät Autofahreren deshalb genau hinzuschauen.
Möchte man aufgrund der Beitragserhöhung wechseln, muss man in der schriftlichen Kündigung beim alten Anbieter klar Bezug nehmen auf die Beitragserhöhung, den sonst kann diese nach dem 30. November abgelehnt werden. Des weiteren haben Autofahrer jederzeit die Möglichkeit ihre Versicherung zu kündigen nach einem Schadensfall. Eine Kündigung der Autoversicherung sollte der Versicherungsnehmer generell per Einschreiben/Rückschein abschicken, rät der ADAC.