Obwohl bei einigen Kfz-Versicherungen schon seit mehreren Jahren „grobe Fahrlässigkeit“ mit eingeschlossen ist, weiß ein Großteil der Autofahrer in Deutschland nicht, ob dieses auch bei ihrer Autoversicherung der Fall ist. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der GfK-Gruppe im Auftrag des Kfz-Direktversicherers DA Direkt. Bei der Umfrage gab 39% der Befragten an, dies nicht zu wissen. Nur 13% der Befragten haben diesen Versicherungsschutz und nur die Hälfte der Befragten haben sich wirklich bewusst dagegen entschieden.
„Autofahrer sollten unbedingt wissen, inwieweit ihre Versicherung „grobe Fahrlässigkeit“ einschließt. Denn grob fahrlässiges Verhalten kann ein Teilnehmer im Straßenverkehr nicht grundsätzlich ausschließen“, zeigt sich Norbert Wulff, Vorstand der DA Direkt, von den Ergebnissen überrascht. Hintergrund der Umfrage ist, dass seit 2007 das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ entfallen ist. Ein grob fahrlässig herbeigeführter Schaden führt seitdem in den meisten Fällen zwar nicht mehr zum Verlust des kompletten Versicherungsschutzes. Es erfolgt jedoch ein anteiliger Abzug der Leistung, je nach dem Grad der groben Fahrlässigkeit. Dieses Risiko kann der Kunde durch die Versicherung der groben Fahrlässigkeit vermeiden. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden. Hiervon ausgenommen sind natürlich Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und Fahrzeugentwendungen.
So kann man seinen Versicherungsschutz aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten verlieren, wenn man etwa bei Rot über eine Ampel fährt. Fast 3/4 der Befragten (rund 70%) der Befragten wussten zumindest dies. Auch ein Drittel derer, die noch keinen Schutz haben, beziehungsweise nicht wissen, ob ihre Kfz-Versicherung dies beinhaltet, würden sich für die Absicherung von „grober Fahrlässigkeit“ entscheiden. So sind den Befragten das Risiko und die Bedeutung der „groben Fahrlässigkeit“ durchaus bewusst, jedoch mangelt es am Versicherungsschutz. „Die Ergebnisse zeigen, dass noch mehr in die Information und Transparenz rund um das Thema „grobe Fahrlässigkeit“ von Seiten der Versicherer investiert werden muss“, betont Wulff.