Heute wurde vom Bundestag das GKV-Finanzierung Gesetz beschlossen. So wurde unter anderem beschlossen, das ab dem 1. Januar 2011 der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder auf 15,50% steigt. Der Arbeitnehmerteil liegt dabei bei 8,20% und der Arbeitgeberanteil bei 7,30%. Des weiteren ist der Arbeitgeberanteil auf 7,30% nun festgeschrieben.
Das heißt Ausgabensteigerungen werden in der Zukunft alleine von den Versicherten finanziert über Zusatzbeiträge. Die Krankenkassen können ab dem nächsten Jahr Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe verlangen.
Es findet ein Sozialausgleich statt, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Die Umsetzung findet direkt bei den Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungs-trägern statt und wird somit automatisch durchgeführt.