Das Kabinett hat heute das GKV Finanzierungsgesetz beschlossen. So enthält der Gesetzesentwurf Regelungen zur Ausgabenbegrenzung, zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen und dem Sozialausgleich.
Der Gesetzentwurf enthält unter anderem mehrere Regelungen zur Ausgabenbegrenzung. So dürfen unter anderem die Verwaltungskosten der Krankenkassen im Vergleich zu diesem Jahr nicht ansteigen in den nächsten 2 Jahren nicht ansteigen. Des weiteren sollen Ausgaben begrenzt werden durch verschiedene Regelungen bei der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung in den Jahren 2011 und 2012.
Für Versicherte ändert sich bei den Beiträgen und möglichen Zusatzbeitragen mehreres. So soll der Beitrag wieder auf 15,5% ansteigen. Davon zahlt der Arbeitgeber 7,3% und der Arbeitnehmer 8,2%. Des weiteren wird der Arbeitgeber Beitrag bei 7,3% fest geschrieben.
Eine Änderung gibt es auch bei den Zusatzbeiträgen. So durften die Krankenkasse als Zusatzbeitrag bisher nicht mehr 1% des Einkommens nehmen und der maximale Zusatzbeitrag durfte nicht mehr als 37,50 Euro betragen. Diese Grenzen fallen ab 2011 weg. So dürfen Krankenkassen dann beliebig hohe Zusatzbeiträge nehmen.
Ein Sozialausgleich erfolgt erst, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Die Umsetzung findet direkt bei den Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungs-trägern statt und wird somit automatisch durchgeführt.
Das GKV Finanzierungsgesetz soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf dieses Gesetz nicht.