Beim Elterngeld sind nach dem Haushaltsentwurf für 2011 Änderungen geplant. So soll nach den Plänen das Elterngeld ab dem nächsten Jahr auf das Arbeitslosengeld II bei Hartz IV Empfängern angerechnet werden.
Neben dieser Änderung ist auch eine weitere Einsparung geplant beim Elterngeld. So erhält man bisher 67% des Einkommens als Elterngeld. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis 1.200 Euro soll es bei 67% bleiben. Bei einen Nettoeinkommen ab 1.200 Euro soll es eine Kürzung geben. Hier soll man dann zukünftig nur noch 65% des Einkommens als Elterngeld ersetzt bekommen.
Keine Änderungen soll es beim Mindestelterngeld und beim Höchstbetrag geben. So soll der Mindestbetrag weiterhin bei 300 Euro liegen und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro.