Die deutschen Sparer haben über 600 Milliarden Euro in Investmentfonds angelegt. Diese Geldanlageform ist sehr beliebt in Deutschland, weil man auch bei kleineren Anlage Summen in verschiedene Anlageformen (wie z.B. Renten, Immobilien, Aktien) investieren kann.
Was passiert aber wenn die Depotbank oder Investmentgesellschaft pleite geht? Bankkunden müssen sich keine Sorgen machen informierte der Bankenverband, so gelten Investmentfonds als gesetzlich geschütztes Sondervermögen. Das bedeutet das im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, das Fondsvermögen eigenständig erhalten bleibt und nicht in die Konkursmasse eingeht.
Das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen geht auf die Depotbank über. Die Depotbank kann dann den Investmentfond abwickeln und den Erlös daraus an die Anleger verteilen oder den Fond an eine andere Kapitalgesellschaft übertragen, dieses geht aber mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.
In dem Fall das eine Depotbank pleite geht, kann die BaFin einen Institutswechsel anordnen. Der Anleger kann in jedem Fall weiterhin über seine Fondsanteile verfügen.