Wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit haben die niederländischen Aufsichtsbehörden den Versicherer IIC unter Notverwaltung gestellt. Betroffen sind hier von auch rund 50.000 Versicherte in Deutschland. So vertreibt der Versicherer ICC in Deutschland Autoversicherungen unter den Namen Ineas und LadyCarOnline. Die Verbraucherzentrale NRW rät den Versicherten zu einer sofortigen Sonderkündigung der Autoversicherung. Denn im Falle einer Pleite droht Versicherten das Schäden nicht reguliert werden.
Im Moment gilt eine Notregelung. Bei Haftpflichtschäden ist die Zahlung durch die Verkehrsopferhilfe e. V. garantiert. Diese leistet bei Haftpflichtschäden Ersatz für Personen- und Sachschäden im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssummen. Ineas-Versicherungsnehmern drohen nach Informationen der Verbraucherzentrale NRW, aber Rückforderungen von bis zu 2.500 Euro je Unfall, wenn das Unternehmen tatsächlich insolvent sein sollte.
Bei Kasko Schäden dagegen gibt es keinen Garantiefond. Versicherte müssen im Falle eines Schadens die Reparaturkosten erstmal selber zahlen und dann die Rechnung bei der Versicherung einreichen und darauf hoffen das die Versicherung sie später doch noch entschädigt, informierte die Verbraucherzentrale NRW . Eine direkte Abrechnung zwischen Werkstatt und der Versicherung ist im Rahmen der Notregelung nach Informationen der Versicherung nicht möglich.