Lebensversicherungen verweigerten Medienberichten zufolge bei dem Tod von Bundeswehr Soldaten bisher 21 mal die Auszahlung der Versicherungs Summe. Die Verweigerung der Auszahlung der Versicherungssumme wird seitens der Versicherungen, damit begründet das der Tod der Soldaten durch Kriegereignisse verursacht wurde.
Gegenüber der „Bild Zeitung“ erklärte Reinhord Robbe der Wehrbeautragte des Bundes: Das die Versicherer die so genannte Kriegsklausel scheinbar als Vorwand nutzen um sich vor der Verantwortung zu drücken. Eine umfassende und unverzügliche Prüfung der Angelegenheit ordnete Robbe an.
Das Bundesverteidigungsministerium bestätigt nach einen Bericht der „Welt“ das die Zahlungen in den 21 Fällen vom Bund übernommen wurden. Des weiteren erklärte der Sprecher des Bundeswehrverbandes Wilfried Stolze gegenüber der „Welt“ das Ihm kein Fall bekannt ist, wo dauerhaft eine Versicherung nicht geleistet hätte gegenüber der Familie eines getöten Soldaten.