Das neue Jahr ist da und mit ihm einige Änderungen die ab jetzt gelten. Sie finden nachfolgend eine Auflistung von einigen Änderungen die ab 2009 gelten.
Steuern
Seit dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungsteuer und Einnahmen aus Aktiengewinnen, Währungsgewinnen, Divenden und Zinsen, die über den Pauschbetrag (801 Euro für Verheiratete 1602 Euro) liegen müssen pauschal versteuert werden mit 25% + Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer wenn man Mitglied in der Kirche ist.
Ebenfalls Änderungen gibt es 2009 bei der Erbschaftssteuer, nämlich das eine Immobilie steuerfrei eingetragene Lebenspartner und Kinder erben können, wenn Sie diese Immobilie 10 Jahre lang weiter nutzen. Wer einen Betrieb erbt muss keine Steuer zahlen, wenn er den Betrieb mindestens 10 Jahre lang weiterführt und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Es gibt auch neue höhere Freibeträge.
Diese liegen nun bei:
Ehegatten | 500.000 | |
Kinder | 400.000 | |
Enkel | 200.000 |
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale, können in diesen Jahr nun wieder ab dem 1 Kilometer je Kilometer 30 Cent abgesetzt werden.
Wer ein neues Auto kauft und dieses bis zum Ende Juni diesen Jahres zulässt und das Auto vorher noch nicht zugelassen war, der muss im 1 Jahr keine KFZ Steuer zahlen. Wenn das Auto schadstoffarm ist, ist man sogar 2 Jahre von der KFZ Steuer befreit.
Ab diesen Jahr können Privathaushalte die Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen stärker steuerlich absetzen.Der Höchstbetrag der maximalen vom Finanzamt erstattbaren Kosten steigt von 600 Euro auf 1200 Euro.
Versicherungen
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es nun einen Einheitsbeitrag der bei 15,50% liegt. Nur für freiwillig Versicherte liegt der bei 14,90%, dafür ist in diesen Beitrag kein Krankengeld mehr enthalten. Dieses muss jetzt extra versichert werden, über eine zusätzliche Zusatzversicherung oder man muss in einen Wahltarif der Krankenkasse wechseln. Die Krankenkassen können wenn Sie mit dem Geld aus den Gesundheitsfond nicht hinkommen, einen Zúsatzbeitrag von 8 Euro pro Monat verlangen ohne Prüfung der Einkommensituation. Mit Prüfung einen maximalen Zusatzbeitrag von 1% der beitragspflichtigen Einnahmen.
In der privaten Krankenversicherung gibt es auch ein paar Änderungen. So gilt ab 2009 auch die Krankenversicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung. Wer ab 01.01.2009 nicht versichert ist und sich später versichert, muss mit Beitragsnachzahlungen rückwirkend zum 01.01.2009 rechnen und Strafzuschlägen rechnen. Ab dem 01.01.2009 müssen die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten. In diesen Tarif müssen die privaten Krankenversicherungen jeden unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen. Seit Anfang des Jahres besteht in der privaten Krankenversicherung, die Möglichkeit zu einen anderen privaten Krankenversicherer zu wechseln und einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen. Diese Möglichkeit besteht für Bestandskunden, die ersten 6 Monate in diesen Jahr, also bis Ende Juni 2009.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in der Krankenversicherung in 2009 bei 44100 Euro (jährlich). Die Krankenversicherungspflichtgrenze liegt bei 48600 Euro (jährlich). Diese Grenze muss drei Jahr lang überschritten werden, damit man Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln kann.
Die Beitragsbemessungrenzen liegen in Arbeitslosenversicherung und in der Rentenversicherung in diesen Jahr bei 54600 Euro (jährlich) in Ostdeutschland und bei 64800 Euro (jährlich) in Westdeutschland.
In der Arbeitlosenversicherung liegt der Beitraggsatz ab diesen Jahr bei 2,8 %. Vorher lag er bei 3,3% und sinkt damit um 0,5% auf 2,8%.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es auch ein paar Änderungen, so muss der Arbeitgeber nun die Daten jedes einzelnen Mitarbeiters melden und seit diesen Jahr geht die Meldung an die Einzugsstellen der Krankenkassen. Der Beitrag zum Insolvenzgeld geht nicht mehr an Unfallkassen & Berufsgenossenschaften, sondern muss einmal im Moment vom Arbeitgeber an die Einzugsstellen der Krankenkassen überwiesen werden.
Staatliche Unterstützungen
Eine Unterstützung bis zum 10 Schuljahr in Höhe von 100 Euro, am Anfang des Schuljahres erhalten Kinder von Hartz4 Empfängern.
Das Kindergeld steigt auf 164 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind gibt es 170 Euro pro Monat und ab dem vierten Kind 195 Euro pro Monat.
Sonstiges
Seit dem 01 Januar gelten neue Mautsätze bei der LKW Maut. Die Mautsätze sind gestiegen. Sie finden nachfolgend eine Auflistung der neuen Mautsätze für Lkws.
Euro 2, 1 und 0-Fahrzeuge | |
bis 3 Achsen | 27,4 Cent |
ab 4 Achsen | 28,8 Cent |
Euro 3 Fahrzeuge | |
bis 3 Achsen | 19,0 Cent |
ab 4 Achsen | 20,4 Cent |
Euro 4 Fahrzeuge | |
bis 3 Achsen | 16,9 Cent |
ab 4 Achsen | 18,3 Cent |
Euro 5 Fahrzeuge | |
bis 3 Achsen | 14,1 Cent |
ab 4 Achsen | 15,5 Cent |