Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Pendlerpauschale ist gefallen. Die Regelung das erst ab dem 21 Kilometer die Kilometer steuerlich berücksichtigt werden ist gekippt. Die Fahrten zum Arbeitsplatz können jetzt rückwirkend zum 01.01.2007 ab dem 1 Kilometer steuerlich abgesetzt werden.
Wer in der Steuererklärung 2007 seinen kompletten Fahrtweg in der Steuererklärung angegeben hat, kriegt eine Erstattung von zuviel gezahlten Steuern automatisch von den Finanzamt zurückerstattet.
Wer in der Steuererklärung 2007 keine Angaben gemacht hat, kann das nachholen durch ein formloses Schreiben, in dem er dem Finanzamt, die Daten wie Anzahl der Arbeitstage und Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung mitteilt.
Die Pendler in Deutschland können sich über Rückerstattungen von ca. 7,5 Millarden Euro freuen.