Im nächsten Jahr in 2009 gibt es in der gesetzlichen Unfallversicherung ein paar Änderungen.
An die gesetzliche Unfallversicherung muss der Arbeitgeber, ab nächsten Jahr die Daten jedes einzelnen Angestellten melden und die Daten müssen vom Arbeitgeber ab nächsten Jahr an die Einzugsstellen der Krankenkassen gemeldet werden.
Eine weitere Änderung ist das der Beitrag zum Insolvenzgeld, der bisher von den Unfallkassen & Berufsgenossenschaften eingezogen wurde, ab nächstes Jahr an die Einzugstellen der gesetzlichen Krankenkassen, einmal im Monat vom Arbeitgeber überwiesen werden muss.
Die Möglichkeit ehrenamtliche Funktionäre sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern, besteht für Vereine schon seit 2005, ab nächstes Jahr besteht die Möglichkeit auch für politische Parteien.